Mietbedingungen
Mindestmietdauer 4 Tage
Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste
Für Wohnmobile und den Wohnwagen gilt:
- Abholung Montag bis Freitag ab 16 Uhr oder früher nach Fertigstellung
- Abholung Samstag 50,- € Aufpreis und nur bei Personalverfügbarkeit
- Rückgabe Montag bis Freitag um 9 Uhr
- An Sonn,- und Feiertagen ist keine Vermietung
(Es besteht jedoch die Möglichkeit ein gemietetes Fahrzeug abzustellen)
Der Mietpreis beinhaltet:
- Grundausstattung siehe Servicepauschale (Campingmöbel, Geschirr usw. kann dazu gebucht werden)
- Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen
- Ausstattung gemäß deutscher Straßenverkehrszulassungsordnung
- Stellplatz für Ihren PKW während der Mietdauer (auf eigene Gefahr)
- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
- Vollkaskoversicherung sowie Teilkaskoversicherung mit 1.000, – € Selbstbeteiligung (je Schaden)
- Bis 9 Miettagen 300 km am Tag, bei Mehrkilometer werden 0,39 € berechnet
- Ab 10 Miettagen alle gefahrenen Kilometer.
(oder die im Mietvertrag eingetragenen Kilometer)
Servicepauschale
- gründliche Einweisung in das gemietete Fahrzeug
- Verbrauch der Erstbefüllung Gas (11 kg + 2. angefangene Gasflasche), Sanitärmittel, Motoröl zum Nachfüllen
- Nutzung von Verlängerungs- und Adapterkabel, Wasserschlauch, Auffahrkeile, Sicherheitsset, Wasserwaage, Feuerlöscher, Reifenpilot, Kabeltrommel, Stützen
Wir übergeben Ihnen ein betriebsbereites Reisefahrzeug, d.h. gewartet, vollgetankt, gereinigt, Ausstattung gem. Beschreibung. Wenn Sie es ohne Schäden, gereinigt und vollgetankt wieder abgeben, entstehen keine weiteren Kosten. Die Kaution wird Ihnen dann bei Rückgabe des Fahrzeuges in voller Höhe erstattet.
Berechnung
Der Mietpreis wird bis Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermieterbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur nach Absprache. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe werden 50,- € pro Stunde berechnet.
Die Geltendmachung weiterer Kosten bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor.
Zahlungsweise
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 15 Tage vor Anmietung zu begleichen. Bei rückständigen Zahlungen hat der Mieter die Mahnkosten und evtl. Zinsverluste zu tragen.
Kaution
Bei Fahrzeugübernahme muss eine Kaution in Höhe von 1.000,- € in bar (oder 250,- € + Urlaubs-Schutz-Paket) hinterlegt werden. Die Kaution wird auf dem Übergabeprotokoll, zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs, bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückgegeben.
Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nur nach Leistung der Anzahlung innerhalb von 10 Tagen verbindlich. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
- bis zu 60 Tagen 10 %
- bis zu 15 Tagen 60 %
- weniger als 15 Tage 80 %
der Mietsumme. Bei Nichtabholung ohne Stornierung ist der gesamte Mietpreis fällig.
Der Rücktritt ist durch einen Einschreibebrief oder durch persönliches Erscheinen gegenüber dem Vermieter zu erklären. Gegen die bei Rücktritt entstehenden Kosten kann sich der Mieter durch Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung schützen.
Übergabe, Rücknahme und Reinigung
Das Fahrzeug kann am ersten Miettag um 16 Uhr oder nach Fertigstellung und erfolgten Anruf übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 9:00 Uhr. Die Fahrzeuge werden im frisch gereinigten Zustand übergeben und sind frisch gereinigt wieder zurückzugeben. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrücknahme nicht oder nur teilweise erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 60,- € bis 120,- € (je nach Aufwand) und für eine Fäkaltankreinigung 100,- € zu zahlen.
Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, oder die im Mietvertrag eingetragenen Personen, gefahren werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrer bekannt zu geben. Der Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters. Der Mieter (bzw. Fahrer) muss mindestens 2 Jahre im Besitz, einer für das Fahrzeug gültigen, Fahrerlaubnis sein.
Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden zur
- Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
- Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen (außer der zur Verfügung gestellten Gasflasche und Kraftstoffen in dafür bestimmten Behältern in zulässiger Menge)
- Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
- Weitervermietung oder Verleihung
Örtlicher Geltungsbereich
Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden. Der Haftpflichtschutz wird beitragsfrei auf das gesamte Land Russland erweitert. Der Kaskoschutz besteht gemäß Ihrem Versicherungsschein im europäischen Teil von Russland ebenfalls beitragsfrei. Für den vorgenannten Zeitraum von Reisen im asiatischen Teil Russlands wird für den Kaskoschutz ein Mehrbeitrag erhoben.
Rauchen im Fahrzeug (auch während der Fahrt) ist nicht gestattet.
Tiermitnahme nur nach Rücksprache.
Für Verstöße gegen Bestimmungen dieses Abschnitts gilt eine Vertragsstrafe von 5.100, – € als vereinbart. Etwaige, darüber hinaus gehende, tatsächliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Verkehrsdelikte
Für sämtliche Verkehrsdelikte im Sinne der jeweils geltenden Landesgesetze während der Mietzeit haftet der Mieter persönlich – auch für seine Erfüllungsgehilfen, insofern diese nicht ohne Beteiligung des Vermieters bestimmt und/oder herangezogen werden können oder ein Rückgriff auf den Halter erfolgt. Dies gilt auch bei nachträglichem Bekanntwerden, z.B. im Rahmen einer Anhörung/Bußgeldverfahren etc.
Falls die Klärung von Verkehrsdelikten unter Einbeziehung des Halters stattfindet, gilt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- € als vereinbart. Die Geltendmachung nachweislich höherer Aufwendungen bleibt vorbehalten.
Sollte fahrlässiges Verhalten des Mieters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen zu einer Beeinträchtigung des Mietbetriebs (Verbot der Weiterfahrt, Beschlagnahme) führen, hat der Mieter hieraus entstehende Schäden und etwaige Mietausfälle zu übernehmen.
Maut in Norwegen
Durch den sehr hohen Zeitaufwand eine ECP Maut Rechnung zuzuordnen und Ihnen dann die Rechnung weiter zu leiten, müssen wir Ihnen zukünftig 30,- € Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen!
Das ist nicht nötig, wenn Sie sich wie folgt verhalten:
Bezahlen Sie Mautgebühren online: Mit der Online-Registrierung Ihrer Kreditkarte zahlen Sie einen vorgegebenen Betrag, der Ihnen von der Karte abgezogen wird. Dann können Sie ohne anzuhalten durch alle Mautstationen fahren, die mit dem Hinweis „AutoPASS“ gekennzeichnet sind. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kreditkarte noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Wenn Sie eine Mautstation passieren, wird der richtige Betrag automatisch von Ihrem Prepaid-Account abgebucht. Der ungenutzte Betrag wird Ihnen innerhalb von 85 Tagen auf Ihre Kreditkarte rücküberwiesen. Sie können Ihre Kreditkarte vorab oder bis zu drei Tage nach dem ersten Passieren einer Mautstation registrieren.
Oder
Die meisten Mautstationen in Norwegen funktionieren automatisch. Hier können Sie einfach weiterfahren, ohne anzuhalten. Wenn Sie Ihre Kreditkarte nicht online registriert haben, können Sie die Gebühr bei einer Tankstelle in der Nähe entrichten – folgen Sie dem Schild „KR-Service“.
Wenn Sie nicht anhalten oder innerhalb von drei Werktagen bezahlen, erhalten Sie eine Rechnung per Post ohne zusätzliche Gebühren. Fahrzeuge, die nicht in Norwegen registriert sind, werden über Euro Parking Collection (EPC) in London in Rechnung gestellt. Weitere Informationen unter autopass.no.
Stand: November 2022